Preispolitik

Preispolitik
alle Maßnahmen zur Beeinflussung von Preisen.
I. Staatliche P.:1. Ziele: Kontrolle und Festsetzung von Preisen mit der Absicht: (1) Das  Preisniveau auf einigen Märkten oder auf sämtlichen Märkten zu bestimmen; (2) einem Preisauftrieb oder Preisverfall vorzubeugen und eine von dieser Seite her wirkende Geldentwertung oder Depression zu vermeiden.
- 2. Mittel: Preisüberwachung, örtliche Preiskontrolle, staatliche Preisfestsetzung, Preisstopp, Vorschriften bzw. Überwachung des Rechnungswesens.
II. Genossenschaftliche P.:Muss auf die Erfüllung des  Förderungsauftrages gegenüber den Mitgliedern ausgerichtet sein.
- (1) Bei einer direkten finanziellen Förderung der Mitglieder sind die Genossenschaftspreise auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten des Geschäftsbetriebes so festzulegen, dass in den Mitgliederwirtschaften eine unmittelbare genossenschaftsverursachte Erlössteigerung bzw. Kostensenkung eintritt.
- (2) Die indirekte finanzielle Förderung der Mitglieder beinhaltet, dass durch marktorientierte Preise Gewinne erwirtschaftet werden, die entweder im Rahmen der Dividendenpolitik ausgeschüttet oder über Rücklagen zu einer langfristigen Substanzerhaltung bzw. Leistungsverbesserung des genossenschaftlichen Geschäftsbetriebes beitragen. Der Genossenschaftsgewinn ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zwecke der Förderung der Mitglieder. Der Genossenschaftsbetrieb kann seine Beschaffungs- bzw. Absatzpreise so gestalten, dass im Geschäftsbetrieb kein Genossenschaftsgewinn entsteht, sondern lediglich eine Kostendeckung. Dies ist in der Praxis deswegen nicht üblich, weil Gewinne zur allgemeinen Risikoabdeckung notwendig sind und über die Rücklagen außerdem das fluktuierende Beteiligungskapital durch Mitgliederaustritte ausgeglichen werden kann. Die Gleichbehandlung der Genossenschaftsmitglieder wird dann durch eine Preisdifferenzierung nicht beeinträchtigt, wenn diese nach Umsatzmengen, der Qualität der abgelieferten Produkte, Barzahlungsrabatte u.Ä. vorgenommen wird. Im Rahmen der  Rückvergütung wird gegenüber den Genossenschaftsmitgliedern eine sehr wirksame indirekte Preispolitik (bei Zinsen und Warenpreisen) vorgenommen.
III. Erwerbswirtschaftliche P.:Teil der  Marketingpolitik, der  marketingpolitischen Instrumente einer Unternehmung, gestützt auf die Ergebnisse der Marktforschung einerseits, der Kostenrechnung bzw. Kalkulation andererseits ( Preisuntergrenze).
- Beeinflussung des Marktpreises ( Preisabsatzfunktion) nur bei Vorliegen eines unvollkommenen Marktes möglich. Die Marktforschung zeigt Möglichkeiten der  Preisdifferenzierung.
- Vgl. auch  Preismanagement. Literatursuche zu "Preispolitik" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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